Friedhofsordnung, Trauerfeiern, Beisetzungen und Gebühren

Alter evangelischer Friedhof SEELZE: Döteberger Straße / Hannoversche Straße - So finden Sie uns...

Quelle: O. Brand

Übersichtsplan (Skizze)

Quelle: O. Brand
Hannoversche Str.

So erreichen Sie uns:

Friedhofsverwaltung St. MARTIN SEELZE
Frau Heike Altrogge
Martinskirchstraße 11, 30926 Seelze
Montag + Freitag 10-12 Uhr
Mittwoch 15-18 Uhr
Telefon 05137  94090
Telefax 05137 877224
E-Mail: kg.seelze@evlka.de 

Handlungsempfehlungen der Landeskirche Hannovers zur Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2)

Beerdigungen (Stand 9.4.2022):
Grundlage unserer Empfehlung ist die Fachaufsichtliche Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, die die Landkreise und Kreisfreien Städte durch eine entsprechende Allgemeinverfügung umgesetzt haben.
(...)
Unsere Rahmenbedingungen für Trauerfeiern gemäß Hausrecht:
  • Vor und während der Trauerfeiern und der Beisetzungen ist auf dem gesamten Friedhofsgelände ein Mund- und Nasenschutz Standard FFP2 zu tragen.
  • Trauerfeiern zur Bestattung in der Kapelle mit einer geöffneter Tür möglich.
  • Für Trauerfeiern in der Kapelle ist die Teilnehmerzahl bei Trauerfeiern wegen der geringen Größe der Aussegnungshalle auf insgesmat 40 Personen gegrenzt. Der Mund- und Nasenschutz Standard FFP2 ist dauerhaft zu tragen.

Wandel der Bestattungskultur in Seelze – Neue Friedhofsordnung und Gebührenordnung erforderlich, um Kirchlichen Friedhof zu erhalten - Von Ortwin Brand

Tod und Leben gehören zusammen. Dafür steht unser Friedhof an der Döteberger Straße / Hannoverschen Str. - mitten in der Stadt, gleich neben dem Rathaus, in unmittelbarer Nähe zum Friseur, Eiscafé oder Bäcker. Seit 1859 ist er Gedächtnis des Ortes. Er ist mit seinen Gräbern ein sichtbares Zeichen unserer Vergänglichkeit. Er ist zugleich ein Ort, an dem die Kirche die Botschaft verkündet, dass Christus dem Tode die Macht genommen hat und denen, die an ihn glauben, das ewige Leben geben wird. Ziel ist es, den evangelischen Friedhof für Generationen zu erhalten. Doch Grundvoraussetzung dafür ist ein solider Gebührenhaushalt, durch den alle Nutzungsberechtigten gemeinsam die Bewirtschaftung eines Friedhofes ermöglichen.

Die Gebühren auf unserem evangelischen Friedhof waren seit vielen Jahren gegenüber dem städtischen Friedhof um die Hälfte günstiger. Das bescherte unserem Friedhofshaushalt in den vergangenen Jahren jedoch keine schwarzen Zahlen. Der Kulturwechsel vom Sarg zur Urne, die Tendenz zu kleineren, günstigeren Grabstätten mit Pflege durch den Friedhofsträger, die Friedwälder und die Breite der Bestattungsmöglichkeiten insgesamt, läuten seit über 30 Jahren einen starken Wandel ein. Bei den Gebührenkalkulationen der Jahre 2008 und 1995 war das offenbar noch nicht abzusehen. Seit geraumer Zeit war den verantwortlichen im Kirchenvorstand klar, die Gebühren sind zu niedrig. Nun ist der Friedhofshaushalt der St. Martinsgemeinde in Seelze im Minus. Auf die Martinskirchengemeinde kommen jährlich rund 70.000 Euro an laufenden Unterhaltungskosten zu. Die müssen allein über Gebühren des jeweiligen Haushaltsjahres ausgeglichen werden. Anders als die Stadt Seelze darf die Kirchengemeinde nicht querfinanzieren und aus anderen Haushaltsstellen die Finanzlöcher stopfen, das ist schlichtweg nicht erlaubt. Diese 70.000 Euro müssen ausreichen, um den Friedhof zu betreiben und um Rücklagen zu bilden, um größere zukünftige Instandhaltungsmaßnahmen möglich zu machen. Bei den bisherigen Gebühren ist das aber nicht mehr möglich gewesen. Ausgleichen müssen das nun höhere Friedhofsgebühren, die seit 2009 unverändert geblieben waren.

Ein sogenanntes Sargwahlgrab wurde bislang mit 1200 Euro berechnet – zukünftig fallen dafür 2650 Euro an. Bei Kindergrabstätten steigt die Gebühr von 200 Euro auf 900 Euro und für ein Urnenrasenreihengrab fallen in Zukunft 1500 statt bislang 700 Euro an.

Bei allen Bestattungsarten gilt weiterhin eine Ruhezeit von 25 Jahren. Gering fallen in der neuen Friedhofsgebührenordnung Erhöhungen bei der Nutzung der Friedhofskapelle aus (405 statt vorher 395 Euro) wie auch die Friedhofsunterhaltungsgebühr für Hofgrabstellen (17 statt zuvor 15 Euro pro Jahr). Dafür werden nach aktueller Rechtslage und gemäß landeskirchlichen Empfehlungen die „Ewigkeitsrechte“ für die Hofgrabstellen mit Beginn des Jahres 2024 enden und dann rechtlich wie normale Wahlgrabstätten behandelt werden. An der Ruhezeit der dort bereits Bestatteten ändert das allerdings nichts!

Weitere Änderungen in der neuen Friedhofsordnung gab es zudem bei der sogenannten Zubettungsregel. Bislang konnten in einer Urnenwahlgrabstätte bis zu vier Urnen bestattet werden. Jetzt gilt, dass Urnenwahlgrabstätten zweistellig vergeben werden und pro Urnengrabstelle auch nur eine Urne bestattet wird. Für Sargwahlgrabstellen gilt, dass dort in Zukunft nur noch eine weitere Urne zusätzlich beigesetzt werden kann.

Das Pflanzen und die Pflege der Hecken oder die Einfriedung der Gräber mit Naturstein ist verpflichtend und muss jetzt von den Nutzern selbst vorgenommen werden. Bislang hatte sogar die Friedhofsträgerin sich darum gekümmert, dass alle Hecken der Grabeinfriedungen im Rahmen der allgemeinen Grünpflege regelmäßig geschnitten und in Form gehalten wurden und dies auch bezahlt. Diese freiwillige kostenintensive Leistung entfällt künftig. Heckenpflege ist somit allein Sache der Nutzungsberechtigten.

Gebührenerhöhung ist unumgänglich

Mit der neuen Friedhofsgebührenordnung gleicht die Kirchengemeinde ihre Preisgestaltung an die Gebührenordnung der Stadt an. Wir werden künftig alle drei Jahre eine neue Kalkulation erstellen, um den Friedhof kostendeckend zu führen. Die Nachfrage der Menschen vor Ort nach unserem Friedhof wird über dessen Erhalt und über die Höhe der Gebühren entscheiden.

Weitere Infos zur neuen Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung vom 30.11.2021 erhalten Sie bei den beiden Vorsitzenden des Kirchenvorstands
Pastor Brand, Tel. (05137) 1244180
Herrn Bernd Steilmann, Tel. (05137) 6246
und bei der Friedhofsverwaltung St. Martin Seelze Kirchengemeindebüro, Martinskirchstr. 11, 30926 Seelze, Tel. (05137) 94090 - E-Mail: kg.seelze@evlka.de

Friedhofsgebührenordnung (FGO) und Friedhofsordnung (FO)

Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover v. 16.12.2021 (Jg. 2021 Nr. 46)

Friedhofsordnung und -gebührenordung St. Martin Seelze_2021_12_16.pdf (578 KB)

Kirchengemeinde muss Gebühren für Friedhof deutlich erhöhen

Von Werner Kögel (Umschau v. 15.1.2022)

UMSCHAU Seelze_2022_01_15.pdf (560 KB)

Grabstätten der Martinsgemeinde in Seelze werden deutlich teurer

Von Sandra Remmer (HAZ v. 22.12.2021)

Gebührenerhöhung HAZ 2021_12_22.pdf (274 KB)